Aufgaben des Schulelternbeirats (SEB)
Der SEB vertritt die Eltern gegenüber der Schule, der Schulaufsicht und der Öffentlichkeit. Er soll die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule fördern und mitgestalten.
Das Schulgesetz sieht drei Formen der Mitwirkung vor:
- Anhören (Stellungnahme des SEB)
- Benehmen (Austausch von Argumenten; Entscheidung durch die Schulleitung)
- Zustimmung (gemeinsame Entscheidung von SEB und Schulleitung) Informationspflicht der Schule
Die Schulleitung ist verpflichtet,
- den SEB über alle Angelegenheiten zu informieren, die für das Schulleben bedeutsam sind und
- auf Bezugsquellen für Gesetzes- und Verordnungstexte hinzuweisen
Unser aktueller SEB hat einen eigenen Mailkontakt. Für Fragen, Anmerkungen und Informationen erreichen Sie ihn hier: